Mietminderung

Wohnfläche

Schlagwörter: Fläche, Größe, Wohnfläche

Weicht die tatsächliche Größe der Wohnung von der im Mietvertrag angegebenen Fläche ab, so ist dies Grundlage einer Mietminderung. Wichtig hierbei ist die Beachtung der zugrundeliegenden Bemessungsgröße der Wohnfläche.

BeschreibungProzentsatzUrteil
Wohnfläche weicht von der im Mietvertrag ausgewiesenen Größe ab (geringer)Abhängig der Größe der Abweichung (fehlen 10% ist die Minderungsgrundlage 10%)BGH WuM 2010, 240 BGH WuM 2009, 733