Mietminderung

Lärm

Schlagwörter: Lärm, Lärmbelästigung, Nachbar, Nachbarschaft

Lärmbelästigungen können den Gebrauchswert der eigenen Wohnung erheblich einschränken. Häufig gehen Lärmbelästigungen mit Beschwerden über die Nachbarschaft einher. Ist die Nutzung durch Lärm der Nachbarschaft oder sonstigen Lärm derart eingeschränkt, kann dies Grundlage einer Mietminderung sein. Gerade im Zusammenhang mit dem Nachweis des Lärms durch die Nachbarpartei erleichtert ein Lärmprotokoll die Beweisführung.

BeschreibungProzentsatzUrteil
Lärm durch spielende Kinder im Außenbereich0%OLG Düsseldorf DWW 1996, 20
Geräusche durch die normale Nutzung der Wohnung der Nachbarn0%OLG Dresden WuM 2009, 393
Bekannter Fluglärm bei Einzug in die Wohnung0%LG Berlin, Urt.v. 28.8.2001, 64 S 108/01
Deutliche Bremsgeräusche des Aufzugs10%LG Berlin Urt.v.11.11.10, 67 S 241/08
Stemmarbeiten im Gebäude10%KG Berlin NZM 2000, 40
Nachweislich rücksichtsloses Verhalten der Obermieter (Kinder springen von Stühlen)10%LG Köln WuM 1971, 96
18 Monatige Kernsanierung mehrerer Wohnungen im Haus mit Einsatz von Presslufthammer20%KG Berlin 8 U 3422/06
Baulärm durch Abriss zweier Häuser in der Nachbarschaft20%AG Berlin-Schöneberg NJWE 1997, 75
Erschütterungen in der Wohnung und Baulärm (Fensteröffnen nicht möglich) durch Bauarbeiten25%LG Darmstadt 39 C 1706/81
Lautstarkes Feiern und lautstarke Musik bis in die Nachtstunden aus der Nachbarwohnung50%AG Braunschweig WuM 1990, 147