Mietminderung
Wasserversorgung
Schlagwörter: Warmwasser, Wasser, Wasserversorgung
Ein Wasseranschluss ist in jeder Wohnung zwingend vorgeschrieben und definiert unter anderem eine Wohnung. Insofern ist eine reibungslose Nutzung des Wasseranschlusses zwingend erforderlich und liefert bei negativem Ist-Zustand eine Minderungsgrundlage.
Beschreibung | Prozentsatz | Urteil |
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Verfärbung (bräunlich) des Trinkwassers | 10% | AG Dortmund WuM 1990, 145 |
Grenzwerte von Eisen überschritten | 10% | LG Braunschweig WuM 1990, 145 |
Warmwasserboiler im Badezimmer ausgefallen | 15% | |
Rostiges, schmutziges Wasser (Krankheitserreger können nicht ausgeschlossen werden) | 20% | AG Görlitz WuM 1998, 180 |
Erheblicher Legionellenbefall (Überschreitung der Grenzwerte) | 25% | AG Dresden Az. 148 C 5353/13 |
Ausfall der Warmwasserversorgung | 30% | AG Darmstadt WuM 1983, 151 |