Mietminderung

Wasserversorgung

Schlagwörter: Warmwasser, Wasser, Wasserversorgung

Ein Wasseranschluss ist in jeder Wohnung zwingend vorgeschrieben und definiert unter anderem eine Wohnung. Insofern ist eine reibungslose Nutzung des Wasseranschlusses zwingend erforderlich und liefert bei negativem Ist-Zustand eine Minderungsgrundlage.

BeschreibungProzentsatzUrteil
Verfärbung (bräunlich) des Trinkwassers10%AG Dortmund WuM 1990, 145
Grenzwerte von Eisen überschritten10%LG Braunschweig WuM 1990, 145
Warmwasserboiler im Badezimmer ausgefallen15%
Rostiges, schmutziges Wasser (Krankheitserreger können nicht ausgeschlossen werden)20%AG Görlitz WuM 1998, 180
Erheblicher Legionellenbefall (Überschreitung der Grenzwerte)25%AG Dresden Az. 148 C 5353/13
Ausfall der Warmwasserversorgung30%AG Darmstadt WuM 1983, 151