Mietminderung
Wohnfläche
Schlagwörter: Fläche, Größe, Wohnfläche
Weicht die tatsächliche Größe der Wohnung von der im Mietvertrag angegebenen Fläche ab, so ist dies Grundlage einer Mietminderung. Wichtig hierbei ist die Beachtung der zugrundeliegenden Bemessungsgröße der Wohnfläche.
| Beschreibung | Prozentsatz | Urteil |
|---|---|---|
| Wohnfläche weicht von der im Mietvertrag ausgewiesenen Größe ab (geringer) | Abhängig der Größe der Abweichung (fehlen 10% ist die Minderungsgrundlage 10%) | BGH WuM 2010, 240 BGH WuM 2009, 733 |