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Schadensersatz

Zuletzt aktualisiert: 11. Dezember 2023

Erleiden Mieterinnen oder Mieter aufgrund eines Mangels der Mietwohnung einen Schaden, kann unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz geltend gemacht werden. Der Ersatz des Schadens steht zu, wenn:

  • Der Mangel schon bei Vertragsabschluss vorhanden war,
  • der Mangel später entsteht aufgrund eines Umstandes, für den die Vermieterseite verantwortlich ist,
  • die Vermieterseite mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug ist, wozu es grundsätzlich einer Aufforderung der Mietpartei zur Mangelbeseitigung mit angemessener Fristsetzung bedarf.