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Rückgabe der Wohnung

Zuletzt aktualisiert: 21. Dezember 2023

Die Mietpartei hat die Wohnung spätestens in den Morgenstunden des auf das Datum des Vertragsendes fallenden Tag besenrein an den Vermieter zurückzugeben. Sofern die Mietpartei die Wohnung nicht ordnungsgemäß zurückgibt, ist eine Nutzungsentschädigung fällig, welche sich in der Regel an der vormals fälligen Miete bemisst (§546 BGB).