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Räumungsklage

Zuletzt aktualisiert: 21. Dezember 2023

Sofern eine Mietpartei das Mietobjekt nach der Kündigung nicht räumt, so kann die Vermieterseite Räumungsklage einreichen. Diese beim Amtsgericht eingereichte Klage bewirkt einen Räumungstitel, welcher vollstreckt werden kann. Mit diesem Titel wird ein Gerichtsvollzieher beauftragt, den Eigentümer in den Besitz des Mietobjekts zu versetzen. Nur der Gerichtsvollzieher ist zur Öffnung der Wohnung berechtigt. Häufig wird vermieterseitig Zahlungs- und Räumungsklage in Folge der verweigerten Herausgabe der Wohnung im Nachgang einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug eingeleiet.