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Wohnungsgeberbestätigung
Zuletzt aktualisiert: 21. Dezember 2023
Die Mietpartei ist verpflichtet, sich bis spätestens vier Wochen nach Umzug an der neuen Anschrift zu melden. Um die Meldung beim zuständigen Bürgerbüro vorzunehmen, wird eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Selbige erhält die Mietpartei von Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin, welche verpflichtet sind diese spätesntes zur Übergabe der Wohnung auszuhändigen.