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Mietpreisüberhöhung
Zuletzt aktualisiert: 13. Dezember 2023
Neben den Regelungen der Mietpreisbremse in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt ist eine Maximalmiete auch abweichend geregelt. Nach §5 Wirtschaftsstrafgesetz darf für die Neuvermietung maximal eine Miete 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete vereinbart werden. Wer dies missachtet handelt ordnungswidrig. Bei der Ausnutzung einer Misslage sowie einer Überhöhung der Miete um 50% über der ortsüblichen Vergleichmiete spricht man von Mietwucher. Ein derartiges Handeln ist strafbar.