Mietminderung

Ungeziefer

Schlagwörter: Mäuse, Ratten, Schädlinge, Ungeziefer

Ungeziefer in einer Mietwohnung können, je nach Umstand, eine Minderungsgrundlage darstellen. Abzuwägen ist hier das eventuelle Vermieterverschulden und die Schwere der Einschränkungen.

BeschreibungProzentsatzUrteil
Spinnen in der Wohnung0%AG Köln WuM 1993, 670
Geringe Anzahl Ameisen im Sommer0%AG Köln WuM 1999, 363
Verunreinigung des Balkons durch Taubenkot5%AG Hamburg WuM 1988, 121
Mäuse und Kakerlaken in der Wohnung10%AG Bonn WuM 1986, 113
Silberfische in der Wohnung15%AG Berlin- Tiergarten MM 1990, 233
Mottenbefall in der Dämmung25%AG Bremen, Urt. v. 5.12.2001, Az. 25 C 0118/01