Mietminderung

Putzschäden

Schlagwörter: Fassade, Putzschäden

Sofern die Fassade des von der Mietpartei bewohnten Objekts beschädigt ist, kann dies die Grundlage einer Mietminderung bilden. Anderweitig wird hier in der Regel im Zusammenhang mit Graffiti entschieden. Ebenfalls Schäden am Putz in der Wohnung können zu berechtigten Mietminderungen führen.

BeschreibungProzentsatzUrteil
Putzrisse mit Beschädigung des Schließmechanismus eines Oberlichts3%OLG Brandenburg WuM 2007, 16
Defekter Putz und Risse in der Decke5%LG Berlin, Urt.v. 13.10.1980, 61 S 171/80
Haarrisse in den Fliesen, welche die Nutzung einschränken5%OLG Köln ZMR 1998, 765
Durchlaufschäden an der Decke mit Setzrissen25%AG Aachen WuM 1974, 46