Mietminderung

Mülltonne

Schlagwörter: Abfall, Müll, Müllentsorgung, Mülltonne

Bei der üblichen Nutzung einer Wohnung fällt Müll an. Da Kosten der Müllentsorgung in der Regel über die Betriebskosten umgelegt werden, besteht hier ein Minderungsanspruch, sofern die Entsorgung eingeschränkt oder nicht möglich ist.

BeschreibungProzentsatzUrteil
Mülltonnenstandort von 85m auf 165m Entfernung verlegt2,5%AG Köpenick Urt.v. 28.11.2012, Az. 6 C 258/12
Mülltonnen ständig überfüllt5%AG Potsdam WuM 1996, 760
Große Probleme bei der Müllentsorgung durch fehlende Mülltonnen10%AG Lichtenfels Urt.v. 21.09.2000, Az. 1 C 191/00