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Zustimmungsklage (Mieterhöhung)

Zuletzt aktualisiert: 21. Dezember 2023

Die Vermieterseite kann von der Mieterseite die Zustimmung zu einer Mieterhöhung den Vorgaben von §558 BGB entsprechend verlangen. Sofern die Mietpartei der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann die Vermieterseite auf Zustimmung klagen (§558b BGB Abs. 2).