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Warmwasserkosten (Mietrecht)

Zuletzt aktualisiert: 19. Dezember 2023

Warmwasserkosten sind die Kosten einer verbundenen Warmwasserversorgungsanlage und werden über die Heizkosten abgerechnet. Grundlage liefert §2 BetrKV. Über die Heizkosten in einem Mehrfamilienhaus ist zwingend nach Verbrauch abzurechnen. Grundlage hierfür liefert die HeizkostenV. Sofern die Warmwasserversorgung dezentral über Durchlauferhitzer erfolgt oder eine Gasetagenheizung, erfolgt keine zentrale Abrechnung über die Warmwasserkosten. Die Mietpartei trägt die Kosten direkt.

Prinzipiell müssen 50% bis 70% der anfallenden Kosten für Heizung und Warmwasser über den Verbrauch, 30% bis 50% über die Wohnfläche abgerechnet werden (§7 ff. HeizkostenV).