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Verbrauchsinformation

Zuletzt aktualisiert: 19. Dezember 2023

Mietparteien sind über den Verbrauch von Wärmeenergie zu informieren, sofern fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchsablesung installiert wurden. Die Informationsmitteilung muss mindestens Angaben über den Verbrauch des Nutzers im letzten Monat in kWh, einen Vergleich des Verbrauchs mit den Vormonaten sowie einen Vergleich mit einem Durchschnittswert enthalten. Über den Verbrauch ist monatlich zu informieren. Grundlage bildet §6a HeizkostenV.