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Untermieter

Zuletzt aktualisiert: 21. Dezember 2023

Eine Person, welche nicht mit dem eigentlichen Vermieter der Wohnung einen Mietvertrag abschließt, sondern mit dem Hauptmieter. Die Untervermietung bedarf die Zustimmung des Vermieters. Die Mieterseite kann nach §553 BGB die Zustimmung zur Untervermietung verlangen, sofern nach Mietvertragsabschluss ein berechtigtes Interesse besteht, einen Teil der Wohnung an einen dritten zu überlassen.