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Mietsache/ Mietgegenstand

Zuletzt aktualisiert: 10. Dezember 2023

Im Mietvertrag sollte genau beschrieben werden, was genau Bestandteil der Anmietung ist. Es soll somit eine genaue Beschreibung der Wohnung mit Anzahl der Räume, Lage im Objekt, Anschrift und Größe direkt zu Beginn des Mietvertrags erfolgen.
Ferner soll angegeben werden, ob die Wohnung zusätzlich über eine Garage/ einen Stellplatz verfügt oder ob die Wohnung beispielsweise öffentlich gefördert ist.
Generell gilt: Je besser die Wohnung im Mietvertrag beschrieben wird, desto geringer sind die Streitmöglochkeiten bei eventuellen Unstimmigkeiten in der Zukunft.