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Mieterhöhung nach Modernisierung

Zuletzt aktualisiert: 21. Dezember 2023

Sofern das bewohnte Objekt seitens der Vermieterpartei modernisiert wurde, kann diese eine Erhöhung der jährlichen Miete um 8% der auf die Wohnung entfallenden Kosten der Modernisierung verlangen. Geltend gemacht wird die Erhöhung im §559b BGB. Die Mieterhöhung muss der Mietpartei in Textform mitgeteilt werden. Die Mietpartei schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach Zugang der Erklärung. Die Frist verlängert sich um sechs Monate, wenn:

  • der Vermieter dem Mieter die Modernisierungsmaßnahme nicht nach den Vorschriften des §555c Absatz 1 und 3 bis 5 BGB angekündigt hat oder
  • die tatsächliche Mieterhöhung die angekündigte um mehr als 10 Prozent übersteigt.