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Kostenmiete

Zuletzt aktualisiert: 21. Dezember 2023

Begriff des öffentlich geförderten Wohnraums. Unter der Kostenmiete versteht sich der Mietzins, welcher die laufenden Kosten einer Immobilie deckt. Bei öffentlich geförderten Wohnungen, welche durch ein zinsvergünstigtes Darlehen mitfinanziert wurden, darf die Miete die Kostenmiete für einen festgeschriebenen Zeitraum nicht überschreiten. Ebenfalls darf eine solche Wohnung nur mit entsprechenden Nachweis der Berechtigung (Wohnberechtigungsschein) bezogen werden.