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Kappungsgrenze

Zuletzt aktualisiert: 21. Dezember 2023

Die Kappungsgrenze nach § 558 BGB betrifft die Begrenzung von Mieterhöhungen nach §558 BGB in bestimmten Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Sie legt fest, dass die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent (in bestimmten Fällen 20 Prozent) über der ortsüblichen Vergleichsmiete steigen darf. Dies dient dem Schutz von Mietern vor übermäßigen Mietsteigerungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.