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Heizperiode

Zuletzt aktualisiert: 5. Januar 2024


In Mietwohnungen in Deutschland erstreckt sich die Heizperiode üblicherweise über die Monate Oktober bis März. Während dieser Zeit wird die Heizanlage aktiviert, um den Wohnraum auf eine angenehme Temperatur zu bringen, da die Außentemperaturen in dieser Periode tendenziell niedriger sind. Vermieter sind in der Regel dazu verpflichtet, während der Heizperiode eine ausreichende Beheizung der Mietobjekte sicherzustellen, um den Mieterkomfort zu gewährleisten. In der Regel muss in der Zeit von 06:00Uhr bis 22:00Uhr eine Temperatur von 20 Grad Celsius gewährleistet werden, in den Nachstunden eine Temperatur von 16 Grad Celsius. Auch in den Sommermonaten ist die Vermieterpartei verpflichtet, Heizleistung zur Verfügung zu stellen, wenn die äußerliche Begebenheiten dies hergeben.