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Gemeinschaftseigentum

Zuletzt aktualisiert: 10. Dezember 2023

Gemeinschaftseigentum ist nach Wohnungseigentumsgesetzt sämtlicher Anteil eines Gebäudes, an welchem kein Sondereigentum bestellt wurde. Ferner gibt es Gebäudeteile, welche zwingend Gemeinschaftseigentum sein müssen und an welchen kein Sondereigentum bestellt werden kann. Beispiel sind hier das Dach oder die Fassade eines Gebäudes.