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Energieausweis

Zuletzt aktualisiert: 21. Dezember 2023

(Wohn-)immovbilien tragen zu einem Großteil der Emissionen bei, welche durch den Menschen verursacht werden. Tendenziell gering sind jedoch die Möglichkeiten als Mietpartei, Einfluss auf den Eergieverbrauch des Objekts zu nehmen. Lediglich durch das eigene Verhalten kann zur Reduzierung der Emissionen beigetragen werden.
Um generelle Infos über den Primär- und Endenergieverbrauch der Immobilie zu erhalten, ist der Vermieter/ die Vermieterin nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet, spätestens zur Besichtigung einen Eergieausweis bereitzustellen. Die Bereitstellung kann beispielsweise durch Versand via Mail oder Auslegung vor Ort erfolgen. Bei Energieausweisen wird zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis unterschieden.