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Bestellerprinzip (Mietwohnung)

Zuletzt aktualisiert: 19. Dezember 2023

Seit dem 01.06.2015 gilt das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnraum. Grundsätzlich gilt, dass der Makler durch denjenigen zu zahlen ist (Mieter/ Vermieter), wer diesen beauftragt hat. Der Vertrag hierüber muss in Textform geschlossen werden. Die Höhe der zu leistenden Courtage beschränkt sich auch das zweifache der Monatsgrundmiete zzgl. Umsatzsteuer. Das Gesetz wurde durch das Bundesverfassungsgericht in 2016 für verfassungsgemäß erklärt.