Mietminderung

Tür

Schlagwörter: Haustür, Tür, Wohnungstür

Per Definition muss eine Wohnung abschließbar sein. Dies wird unter anderem durch die Wohnungs- und Haustür gewährleistet (abweichend hierzu auch Fenster). Eine in ihrer Funktion eingeschränkte Tür bildet somit die Grundlage einer Mietminderung.

BeschreibungProzentsatzUrteil
Defekte Haustür3%AG Berlin-Neukölln MM 1988, 151
Haustüre nicht abschließbar5%AG Köln WM 1978, 126
Haustür undicht: Zugluft und Feuchtigkeit10%AG München Az. 25 C 9566/84
Nicht abschließbare Wohnung mit fehlender Trennung zum Hausflur25%LG Düsseldorf WuM 1973, 187
Vermieter händigt Schlüssel für die Wohnungstür nicht aus100%OLG Düsseldorf ZMR 2005, 710